Domordnung

Begegnungen mit Respekt.

Wir bitten die Besucherinnen und Besucher, sich an die Domordnung zu halten und sich in der Kirche so zu verhalten, wie es der Würde eines Gotteshauses angemessen ist.

1.) Die Kirche darf nur in angemessener Kleidung betreten werden.

2.) Besichtigungen während der Gottesdienste, kirchlichen Amtshandlungen und Veranstaltungen sind nicht möglich.

3.) Tiere müssen außerhalb des Bauwerks warten. Ausnahme: Blindenhunde.

4.) Besucherinnen und Besucher werden gebeten, in der Kirche nicht zu essen und zu trinken.

5.) Der Zutritt zu den Altären als zentrale liturgische Orte im Kirchenraum und zur Kanzel ist Besucherinnen und Besuchern nicht gestattet.

6.) Die Malereien und Ausstattungsgegenstände im Kircheninneren sind denkmalgeschützt. Das Berühren der Wände und jeglicher Kunstwerke im Innenraum, Kreuzgang und Refektorium ist nicht gestattet. Das Betreten der Sitzbänke ist zu unterlassen.

7.) Aufgrund der geltenden Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen ist das Entzünden von Gegenständen im gesamten Bauwerk nur befugten Personen erlaubt. Rauchen ist generell nicht gestattet. Die Ausgänge sind stets frei zu halten.

8.) Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen von Waffen jeglicher Art verboten.

9.) Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Fundgegenstände sind beim Aufsichtspersonal oder im Pfarramt abzugeben.

10.) Im Kirchenraum dürfen Führungen nur durch Mitglieder der Stadt- und Domführergilde Königslutter durchgeführt werden. Ausnahme: von der Eigentümerin oder der Stiftskirchengemeinde autorisierte Personen nach Absprache.